Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Bootsservice und Planenmanufaktur Leonhardt Inhaber: Sven Leonhardt
Wilhelm-Loewe-Str. 44, 39240 Calbe (Saale)
E-Mail: info@sommerboot.de, Telefon: 0160 / 3746479
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Unsere AGB gelten gleichermaßen gegenüber nicht gewerblichen Auftraggebern (§ 13 BGB) als auch gegenüber gewerblichen Auftraggebern (§ 14 BGB), sofern nicht in einzelnen Klauseln ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird. Individuelle Absprachen und Nebenabreden, die mit dem Kunden getroffen werden, haben stets Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.
1.3 Abweichende Bedingungen oder Vertragsklauseln des Kunden, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen von Unternehmer*innen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen und Services:
• Maßgefertigte Planen und Verdecke für Wasserfahrzeuge (Boote), aber auch für Camper, Oldtimer, Motorräder und Fahrräder
• Herstellung von Innen-Sonnenschutz für Boot-, Kfz-, Wohnmobil- und Zeltfenster
• Produktion und Anpassung diverser Abdeckungen (z. B. Pavillonabdeckungen, Markisen, Sonnensegel)
• Reinigung und Imprägnierung von Verdecken, wahlweise in unserer Werkstatt oder vor Ort beim Kunden
• Vor-Ort-Reparaturdienste, darunter das Auswechseln von Reißverschlüssen, das Einsetzen oder Ausbessern von Fenstern und das Patchen oder Flicken von Planen
• Unterstützung bei Winterlagerung (Freiluft-Winterlager in Calbe (Saale)), ggf. mit Anlieferung und Abholung durch Partnerunternehmen
• Anti-Fouling-Anstrich durch Partnerservice, inkl. Vor- und Nachbereitung
• Service für Trailer (z. B. Vorbereitung für den TÜV) sowie Abhol- und Bringdienste
• Außen- und Innenreinigung sowie Polierarbeiten für Boote und Oldtimer, wenn gewünscht auch bei Ihnen vor Ort
2.2 Zur Abrundung unseres Angebots bieten wir Beratungsleistungen, die beispielsweise die individuelle Konfiguration von Planen und Verdecken umfassen. Dazu gehören auch Videobesichtigungen sowie die Erstellung passgenauer Angebote. Darüber hinaus fördern wir langfristige Kundenbeziehungen durch ergänzende Leistungen (z. B. Wartungsservices oder Nachrüstungen an vorhandenen Verdecken).
2.3 Grundsätzlich werden unsere Waren und Dienstleistungen nur in Deutschland angeboten. Schwerpunktmäßig bedienen wir Kundinnen und Kunden im Umkreis von bis zu 200 km um 39240 Calbe (Saale). Abweichungen hiervon sind nur bei gesonderter und ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
3. Vertragsschluss
3.1 Anfrage und Angebot
• Der Kunde kann uns direkt per E-Mail, Telefon oder über Vertriebspartner kontaktieren. Häufig führen wir zunächst ein Videotelefonat durch, bei dem der Kunde uns sein Boot oder das Objekt, für das eine Plane benötigt wird, zeigt.
• Anschließend erstellen wir – auf Basis der Kundeninformationen, z. B. Maßangaben oder spezieller Ausstattungswünsche – ein schriftliches Angebot (z. B. via E-Mail).
• Innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller erforderlichen Informationen übermitteln wir unser Angebot. Dieses Angebot enthält eine detaillierte Leistungsbeschreibung und den Endpreis (inkl. MwSt. bei Verbraucher*innen).
3.2 Annahme des Angebots
• Das Angebot kann vom Kunden durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) angenommen werden, verbunden mit der Leistung der Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes.
• Der Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. Mit dem Zahlungseingang erklären wir nochmals die Vertragsannahme in Textform (z. B. per E-Mail).
3.3 Vertragsschluss über Vertriebspartner
• Werden wir oder unsere Leistungen über Kooperations- oder Vertriebspartner angeboten, gilt ein Vertrag erst dann als verbindlich geschlossen, wenn wir der Ausführung des Auftrags ausdrücklich zustimmen oder dem Kunden ein entsprechendes Bestätigungsschreiben zukommt und die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
3.4 Keine Widerrufsmöglichkeit bei Maßanfertigungen
• Da es sich um individuell auf Kundenwunsch gefertigte Produkte (Maßanfertigungen) handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht (vgl. Ziffer 9).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisgestaltung
• Alle genannten Preise werden in Euro (EUR) angegeben. Bei Angeboten an Verbraucherinnen verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Angeboten an Unternehmerinnen kann zusätzlich die Netto-/Bruttodarstellung verwendet werden.
• Zusatzleistungen wie z. B. besondere Materialien, außerordentliche Transporte oder komplizierte Sonderlösungen (z. B. spezielle Farbwünsche oder extra stabile Verschlüsse) werden in den Angeboten separat ausgewiesen und berechnet.
4.2 Anzahlung und Restzahlung • Anzahlung (50 %): Die Hälfte des Kaufpreises oder des im Angebot genannten Betrags ist per Banküberweisung an uns zu entrichten. Diese Zahlung ist unmittelbar nach Angebotsannahme fällig.
• Restzahlung (weitere 50 %): Die verbleibenden 50 % werden am Tag der Abnahme bzw. Fertigstellung in bar oder per EC-/Kreditkarte (vor Ort) fällig.
• Sollten Kunde und Anbieter eine andere Zahlungsart vereinbaren (z. B. Gesamtvorabzahlung mit 3% Skonto), muss dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart werden.
4.3 Zahlungsverzug
• Sofern der Kunde mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug gerät, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) sowie Mahnkosten geltend zu machen.
• Verzögert sich die Anzahlung, so verlängern sich ggf. die Produktions- und Lieferfristen entsprechend, da wir erst nach Zahlungseingang mit der Herstellung und Bestellung der benötigten Materialien beginnen.
4.4 Besondere Absprachen bei Reparaturen
• Für kleinere Reparaturen, Wartungs- oder Reinigungsarbeiten kann es vorkommen, dass wir keine pauschale Anzahlung verlangen. In solchen Fällen werden die Kosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine solche Vorgehensweise wird dem Kunden zuvor schriftlich kommuniziert.
5. Lieferung, Fertigung und Vor-Ort-Service
5.1 Fertigung und Produktionsablauf
• Nach Zahlungseingang der Anzahlung werden die notwendigen Vermessungsarbeiten vereinbart. Entweder fahren wir zum Kunden oder der Kunde bringt sein Boot bzw. das entsprechende Fahrzeug oder Objekt zu uns.
• Auf Basis dieser finalen Maße fertigen wir die Plane bzw. das Verdeck in unserer Werkstatt. Große Teile des Näh- und Anpassungsprozesses erfolgen dort, kleinere Justierungen und Feinarbeiten (z. B. Montage von Druckknöpfen oder das exakte Anpassen von Fensterausschnitten) werden häufig direkt beim Kunden vorgenommen.
5.2 Liefer- und Leistungszeit
• Die Fertigungs- und Lieferzeiten hängen u. a. von der Komplexität des Auftrags, der Verfügbarkeit von Materialien und der Terminauslastung ab. Sofern im Angebot keine verbindliche Frist genannt ist, orientieren wir uns an den üblichen Herstellungs- und Lieferzeiten.
• Terminverzögerungen, die z. B. durch höhere Gewalt (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, Streiks, Rohstoffmangel, Pandemien) verursacht werden, begründen keinen Schadensersatzanspruch des Kunden. In einem solchen Fall informieren wir den Kunden schnellstmöglich über die Verzögerung.
5.3 Abholung, Versand oder Vor-Ort-Übergabe
• Für standardisierte Ersatzteile oder faltbare Planenteile kann ein Post- oder Paketversand erfolgen. Größere oder zu sperrige Güter werden in der Regel mit einer Spedition verschickt.
• Bei Bedarf wird ein individueller Bring- oder Abholservice vereinbart. Sofern ein Versand dennoch vereinbart wird, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Versandkosten, sofern nicht anders im Angebot geregelt.
• Der Auftragnehmer bietet für alle Leistungen die direkte kostenpflichtige Eigenlieferung an. Wünscht der Auftraggeber dennoch den Versandweg, geht das Lieferrisiko ab Übergabe an den vereinbarten Versanddienstleister auf den Kunden über. Lieferbedingungen werden stets schriftlich vereinbart.
5.4 Abnahme und Abschluss
• Nach Abschluss der Montage oder nach Erhalt der Ware prüft der Kunde diese auf offensichtliche Mängel. Bei Vor-Ort-Terminen unterschreibt der Kunde eine Abnahmebestätigung, sofern keine erheblichen Mängel vorliegen.
• Mit der Abnahme erklärt der Kunde, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Kleinere Nachjustierungen (z. B. das Straffen von Planen, das Hinzufügen von Verschlüssen etc.) können im Rahmen der Abnahmeprozedur noch vorgenommen werden, ohne dass hieraus ein Recht auf Zurückbehaltung oder Verweigerung der Abnahme resultiert, wenn keine gravierenden Abweichungen vorliegen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle von uns gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt sowohl für Maßanfertigungen als auch für eventuelles Zubehör, das Bestandteil des Vertrags war.
6.2 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns zusätzlich das Recht vor, geliefertes Material zurückzufordern oder die Demontage durchzuführen, sofern der Kunde mit der Restzahlung in Verzug gerät und angemessene Fristen ergebnislos verstrichen sind.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistungsansprüche
• Bei offensichtlichen Mängeln, also solchen, die ohne besondere Aufmerksamkeit erkennbar sind, haben Verbraucher diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich beim Auftragnehmer zu melden. Versäumt der Verbraucher diese Frist, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
• Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Übergabe durch den Auftragnehmer auf mögliche Qualitäts- und Mengenabweichungen zu prüfen. Stellt sich dabei ein erkennbarer Mangel heraus, so ist dieser ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Warenempfang, schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, entfällt der Gewährleistungsanspruch.
• Versteckte Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Frist genügt der rechtzeitige Versand der Anzeige. Die volle Beweislast hinsichtlich sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen – insbesondere für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die rechtzeitige Rüge – liegt beim Auftraggeber.
7.2 Verjährung der Gewährleistungsansprüche
• Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
• Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistungsfrist für neue Produkte oder Werkleistungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf 12 Monate beschränkt.
• Für den Erwerb von gebrauchten Waren gilt generell eine Gewährleistung von 6 Monaten.
• Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware.
7.4 Haftungsausschlüsse
• Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung, fehlender oder falscher Pflege, übermäßiger Beanspruchung, normaler Abnutzung oder äußerer Einflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Umwelteinflüsse) entstehen.
• Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Mängel, die auf nicht von uns zu vertretende Materialfehler unserer Lieferanten zurückgehen. Insbesondere dann nicht, wenn die Materialwahl durch den Auftraggeber vorab erfolgte. In einem solchen Fall unterstützen wir den Kunden allerdings bei der Geltendmachung eventueller Ansprüche gegen den Vorlieferanten bzw. Hersteller.
7.4 Haftungsbeschränkung
• Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
• Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
• Darüber hinaus ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
• Die Haftungsbeschränkung bezieht sich sowohl auf die gefertigten und/oder gelieferten Güter als auch auf sämtliches Kundeneigentum.
8. Winterlager und zusätzliche Serviceleistungen
8.1 Winterlager
• Wir bieten Freiluft-Winterlagerflächen in Calbe (Saale) an, auf denen Boote, Trailer oder Fahrzeuge abgestellt werden können.
Hierfür gelten gesonderte Vereinbarungen bzw. Verträge, die den genauen Leistungsumfang, Haftungsfragen und Versicherungsaspekte regeln.
• Witterungsbedingte Schäden oder Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hochwasser) liegen außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Wir empfehlen dem Kunden, entsprechende Versicherungen abzuschließen (z. B. Kaskoversicherung, Transportversicherung).
8.2 Reinigungs- und Imprägnierarbeiten
• Soweit wir Reinigungen, Imprägnierungen oder Pflegearbeiten durchführen, können wir für bereits vorhandene Schäden (z. B. ältere Risse, Materialermüdungen) keinerlei Haftung übernehmen.
• Wir verpflichten uns jedoch, den Kunden über mögliche Risiken aufzuklären, sofern uns erkennbare Mängel am Material auffallen, die sich durch Reinigungsprozesse verschlimmern könnten.
8.3 Vor-Ort-Reparaturen
• Bei Vor-Ort-Tätigkeiten achten wir darauf, die Arbeiten sorgfältig auszuführen und die Umgebung zu schützen. Der Kunde hat uns einen angemessenen Zugang sowie ggf. Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung zu stellen.
• Terminabsprachen sind verbindlich. Sollte ein Kunde den Termin ohne rechtzeitige Absage (in der Regel 48 Stunden vor dem Termin) nicht einhalten können, behalten wir uns vor, angefallene Fahrtkosten oder Zeitaufwand in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.
9. Widerrufsrecht
9.1 Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen
• Bei individuell auf Kundenwunsch hergestellten Waren (Maßanfertigungen) gilt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Dies betrifft insbesondere die Anfertigung von Bootsplanen, Verdecken und anderen passgenauen Produkten.
9.2 Dienstleistungen und Ausnahmen
• Soweit wir Dienstleistungen erbringen, die nicht in eine maßgebliche individuelle Fertigung münden (z. B. reine Beratungsleistungen, sofern sie separat beauftragt werden), kann ein Widerrufsrecht bestehen, sofern der Kunde Verbraucher ist.
• Im Zweifel werden wir den Kunden separat auf ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht hinweisen und ihm ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellen.
9.3 Folgen des fehlenden Widerrufsrechts
• Da die Dienstleistung bzw. Ware nicht rückgabefähig ist, sind Zahlungen – insbesondere die geleistete Anzahlung – bei bereits begonnener Produktion (inkl. Bestellung von Materialien) oder erbrachter Leistung nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Parteien treffen eine abweichende Kulanzregelung.
10. Gerichtsstand, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand
• Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie geschlossenen Verträgen ist Bernburg (Saale).
11.2 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei grenzüberschreitenden Geschäften kann gegebenenfalls spezielles EU-Recht Anwendung finden.
11.3 Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis
• Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
• Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand der AGB: Januar 2025